29.01.2009   Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

Mit großer Genugtuung hat Edeltraut Graeßner, zuständiges niedersächsisches Mitglied im Bundesverband Deutsche Tafel e. V. das Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel zur Neuberechnung des Regelsatzes für Kinder aufgenommen.

 „Die Forderung, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Gegensatz zu denen von Erwachsenen zu berücksichtigen, haben wir Tafeln lange gestellt“, so Graeßner in einer Erklärung. „Bei uns wurde deutlich, dass Familien mit mehreren Kinder und ganz besonders Alleinerziehende zu den Tafelkunden zählen (mussten)!“

Heranwachsende haben einen anderen Bedarf als Erwachsene: Ernährung für Kinder und Jugendliche, Kleidung und Schulmaterialien schlagen bei Kindern ganz anders zu Buche als bei Erwachsenen. Die Tafeln fordern deshalb die Bundesregierung auf, umgehend reelle Bedarfssätze für Kinder und Jugendliche zu beschließen.

Sehr viele Tafeln haben in den vergangenen Jahren mit Sonderaktionen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulbedarf, Schulspeisungen, Nachhilfeunterricht usw.) versucht, die Situation zu entschärfen. Auf Antrag von Tafel-Verantwortlichen haben auch Kommunen mit Sonderprogrammen zur Entschärfung der Situation beigetragen.

Edeltraut Graeßner: „Ich bin Vorsitzende einer Tafel in einer ländlichen Region mit diversen Ausgabestellen im Emsland. Wir sind eine noch sehr kinderreiche Region (und damit Hoffnungsträger für die deutsche Zukunft). Aber eins ist auch klar: Statt der bundesweit ca. 25 % Kinder bei den Tafelkunden sind hier im Emsland 40,76 % unserer Tafelkunden Kinder. Soll so die deutsche Zukunft aussehen?“

Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. erklärt hierzu: „Wer Kinderarmut wirksam bekämpfen will, muss vor allem zwei weitere Aufgaben lösen: Erstens die Eltern in Arbeit bringen, von der sie leben können. Und zweitens für Kinderbetreuung sorgen, die den Eltern die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglicht.“ Graeßner dazu: „Dass bei der Vergabe der ohnehin viel zu knappen Kita-Plätze die Kinder von Alg II-Empfängern gegenüber denen von berufstätigen Eltern hinten anstehen müssen, erhöht die Chancen bei der Arbeitssuche sicher nicht.“  Eins ist neben den Tafeln auch anderen Sozialverbänden klar: Bedürftige Kinder brauchen mehr staatliche Unterstützung!


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